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#LeyTelecom: Oberster Gerichtshof Mexikos ratifiziert Geolokalisierung und Speicherung von Metadaten

Kategorien: Mexiko, Bürgermedien, Meinungsfreiheit, Menschenrechte, Technologie, GV Advocacy
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Photo: Pixabay unter einer Creative Commons Public Domain Lizenz.

Wir bedauern, dass die Zweite Kammer des Obersten Gerichtshofs internationale Normen für die Ratifizierung der Vorratsdatenspeicherung ignoriert hat.

Die Zweite Kammer des Obersten Gerichtshofs Mexikos hat am 4. Mai 2016 verfügt, dass es verfassungskonform ist, wenn Telekommunikationsfirmen zwei Jahre lang Aufzeichnungen über die private Kommunikation der Benutzer aufbewahren, wie vom 2014 verabschiedeten Gesetz zur Telekommunikation und Rundfunkreform (Ley Telecom oder Telekommunikationsgesetz) [4] gefordert wird. Dieses Urteil billigt die wahllose Speicherung der Metadaten [5] und lässt Behörden die Ortsbestimmung [6] von Mobilgeräten in Echtzeit ohne ausreichende gerichtliche Aufsicht nutzen. Laut der mexikanischen NGO R3D: Netzwerk zur Verteidigung der digitalen Rechte [7] wird damit die Privatsphäre und Sicherheit aller Bürger gefährdet.

Während der ersten Monate des Jahres 2014, bevor das Telekommunikationsgesetz genehmigt wurde, wurden mehrere Protestaktionen gegen verschiedene Abschnitte des Gesetzes organisiert. Unter anderem die Demonstration #NoMasPoderAlPoder [8] (Nicht Mehr Macht an die Mächtigen) und eine Menschenkette [9] die sich 7 km lang durch die mexikanische Hauptstadt wand, sowie die digitale Aktion #EPNvsInternet [10], die sich auf den mexikanischen Präsidenten Enrique Peña Nieto (EPN) bezog. Internationale Organisationen, Aktivisten und Schriftsteller gaben auch ein Statement [11] gegen das Telekommunikationsgesetz ab. Diese Widerstandsaktionen waren insoweit erfolgreich, als die am meisten umstrittenen Klauseln aus der endgültigen Version des Gesetzes herausgenommen wurden. Allerdings wurde das Telekommunikationsgesetz mit den Paragrafen 189 und 190 [12] gültig; diese Paragrafen enthalten Abschnitte die sich auf Vorratsdatenspeicherung und Ortsbestimmung in Echtzeit beziehen. Aus diesem Grund hatte R3D versucht eine einstweilige Verfügung [13] gegen das Gesetz zu erreichen.

Nachdem diese Debatte zwei Wochen lang aufgeschoben worden war, hat der Gerichtshof die einstweilige Verfügung schließlich am 4. Mai 2016 abgewiesen und damit Paragrafen 189 und 190 [12] ratifiziert. Allerdings ist der Kampf um den Schutz der Privatsphäre noch lange nicht vorüber, wie die Pressemitteilung [14] von R3D schreibt:

[…] en los próximos meses demandaremos al Estado Mexicano ante la Sistema Interamericano de Derechos Humanos con el objetivo de revertir este grave atentado contra la privacidad y seguridad de todas y todos los mexicanos.

[…] In den nächsten Monaten werden wir die mexikanische Regierung vor dem interamerikanischen System der Menschenrechte verklagen mit dem Ziel diesen schwerwiegenden Verstoß gegen die Privatsphäre und Sicherheit jedes einzelnen Mexikaners zu widerrufen.

Obwohl R3D zur Kenntnis nimmt, dass die Details des Gerichtsbeschlusses noch nicht veröffentlicht wurden, scheint es so als ob internationale Gerichte, allem voran der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte, [15] das letzte Wort zu diesem Thema haben werden.