Oberster Gerichtshof in Mexiko fällt Urteil zu Gunsten indigener Sprachen in den Medien

Sprachliche Diskriminierung

„Ich gegen die sprachliche Diskriminierung. Nein zum § 230 des mexikanischen Telekommunikations- und Rundfunkgesetzes.” Bild veröffentlicht auf der Facebook-Seite des mexikanischen Dichters Mardonio Carballo.

Am 20. Januar fällte der Oberste Gerichtshof von Mexiko (Suprema Corte de Justicia de la Nación), die höchste Justizbehörde des Landes, ein Urteil zu Gunsten der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen und Gemeinden im Bereich der Medien und erkennt damit die sprachliche Vielfalt des Landes an, indem er die folgende Passage des § 230 des mexikanischen Telekommunikations- und Rundfunkgesetzes (Ley Federal de Telecomunicaciones y Radiodifusión) für verfassungswidrig erklärte:

Artículo 230. En sus transmisiones, las estaciones radiodifusoras de los concesionarios deberán hacer uso del idioma nacional. Lo anterior, sin perjuicio de que adicionalmente las concesiones de uso social indígena hagan uso de la lengua del pueblo originario que corresponda. […]

§ 230. Amtlich zugelassene Rundfunkanstalten müssen ihre Sendungen in der Nationalsprache ausstrahlen. Dies gilt unbeschadet dessen, dass zusätzlich Rundfunkanstalten, die für den gesellschaftlichen Nutzen indigener Bevölkerungsgruppen zugelassen sind, die entsprechende indigene Sprache verwenden dürfen. […]

Die Richter beschlossen einstimmig die Ungültigkeit der genannten Passage. Zum einen da die Regelung die große Vielfalt der Nationalsprachen, die in Mexiko gesprochen werden, nicht berücksichtigt; zum anderen, da sie den Gebrauch der indigenen Sprachen auf indigene, lokale Rundfunkanstalten beschränkt und damit die freie Meinungsäußerung der indigenen Bevölkerung beeinträchtigt.

In der auf Spanisch verfassten Mitteilung des Gerichts heißt es hierzu:

De esta manera, la decisión de la Primera Sala de la Suprema Corte reconoce el derecho de las personas indígenas de acceder efectivamente a las concesiones comerciales y transmitir su invaluable identidad cultural, sin que su lengua constituya un obstáculo para ello.

Hiermit wird durch die Entscheidung der Ersten Kammer des Obersten Gerichtshofes das Recht indigener Personen anerkannt, tatsächlich Zugang zu den amtlich zugelassenen, gewerblichen Rundfunkanstalten zu erhalten und ihre wertvolle kulturelle Identität vermitteln zu können, ohne dabei aufgrund ihrer Sprache benachteiligt zu werden.

Das Urteil war das Ergebnis einer Klage des anerkannten indigenen Schriftstellers, Dichters und Journalisten Mardonio Carballo, der 2014 den Rechtsstreit gegen den Paragrafen begann, da er ihn unter anderem für diskriminierend gegenüber den indigenen Sprachen hielt.

Im Dezember des vergangenen Jahres beschrieb er in seiner Kolumne, die in der mexikanischen Tageszeitung „La Jornada” erschienen ist, seine Beweggründe dafür, sich gegen den Inhalt des Paragrafen zu wehren:

[…] quien estas líneas escribe –impulsor del uso de las lenguas originarias en los medios de comunicación masivos– se puso en alerta, e interpuso una demanda de amparo contra este artículo para proteger su derecho individual –como escritor, poeta y periodista indígena, hablante del náhuatl– de poder expresarse en su lengua en cualquier radiodifusora, así como para proteger el derecho colectivo de los pueblos y comunidades indígenas para expresarse a través del espacio radioeléctrico mexicano y no únicamente en aquellas que sean concesionarias de uso social indígena.

[…] Un país que poco a poco logra hacerse visible en su multiculturalidad y pluriversos debe abrir, no cerrar. Debe incentivar la visibilización de los múltiples rostros que cada vez se ocultan menos o que cada vez son más difíciles de ocultar.

[…] der Verfasser dieser Zeilen – Befürworter des Gebrauchs indigener Sprachen in den Massenmedien – wurde wachgerüttelt und reichte eine Klage gegen diesen Paragrafen ein zum Schutz seines persönlichen Rechts – als indigener Schriftsteller, Dichter und Journalist sowie Sprecher der indigenen Sprache Náhuatl – sich bei jeder Rundfunkanstalt in seiner eigenen Sprache ausdrücken zu dürfen, sowie zum Schutz des kollektiven Rechts indigener Bevölkerungsgruppen und Gemeinden, sich in der mexikanischen Rundfunkwelt ausdrücken zu können, und zwar nicht nur über die Rundfunkanstalten, die für den gesellschaftlichen Nutzen indigener Bevölkerungsgruppen zugelassen sind.

[…] Ein Land, das Stück für Stück seinen Multikulturalismus sichtbarer zur Schau stellt und sich gegenüber dem Pluralismus öffnet, nicht verschließt. Es muss die Sichtbarmachung der vielen Gesichter fördern, die sich immer weniger verstecken bzw. die schwerer zu verstecken sind.

Gleichzeitig gab er die Gründung des Kollektivs „Künstler gegen die sprachliche Diskriminierung” (Artistas contra la Discriminación Indígena) bekannt:

Para que esto ocurra lo tenemos que exigir juntos. Los necesitamos, nos necesitamos. México nos necesita, incluidos a los pueblos de más antes y sus lenguas representadas en todos los medios de comunicación mexicanos. Eso es un derecho irrenunciable. Están todos invitados. Artistas contra la Discriminación Lingüística, título de esta entrega, es un colectivo que pretende sumar. Esté atento.

Damit dies wahr wird, müssen wir es zusammen einfordern. Wir brauchen euch alle, wir brauchen uns alle. Mexiko braucht uns – auch die indigenen Völker und ihre Sprachen müssen in allen mexikanischen Medien vertreten sein. Dies ist ein unumstößliches Recht. Alle sind hierzu eingeladen. „Künstler gegen die sprachliche Diskriminierung”, der Titel dieses Beitrags, ist ein Kollektiv, das sich vervielfachen möchte. Seid wachsam.

Das folgende Video (in Spanisch) beschreibt die Hauptziele des Kollektivs:

Nunca más un México sin nosotros en los medios de comunicación.

Niemals wieder ein Mexiko ohne uns in den Medien.

Es scheint, als hätten sich die Zeit und die Anstrengungen gelohnt, die diese Initiative in die Arbeit gegen die sprachliche Diskriminierung investiert hat. Es besteht kein Zweifel, dass dieser Rechtsfall einen großen Fortschritt im Kampf für die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen und Gemeinden in Mexiko darstellt, insbesondere bezüglich ihrer Menschenrechte zur freien Meinungsäußerung, zur Teilnahme am kulturellen Leben und zur Gleichbehandlung.

So ist es, wie es der Dichter auch über Twitter zum Ausdruck brachte, ein Anlass zum Feiern, dass in Mexiko nun alle Sprachen in allen Medien vertreten sind:

Bitte retweeten: Wir haben 5-0 gewonnen. Urteil des Obersten Gerichtshofes @SCJN schützt uns vor § 230 des Telekommunikationsgesetzes #LeyTelecom Wir haben einen Präzedenzfall geschaffen #todaslaslenguasentodoslosmedios [Alle Sprachen in allen Medien]

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