Netzbürger-Report: Ihr könnt nicht verschlüsseln, aber wir können spionieren

"We watch the government, not the other way around." Moroccan activist and original Mamfakinch member. Photo by Amer Sweidan, used with permission.

“Wir beobachten die Regierung, nicht andersrum.” Zineb, eine marokkanische Aktivistin, beim Treffen arabischer Blogger 2014. Foto von Amer Sweidan.

Die meisten Links in diesem Beitrag führen auf englischsprachige Seiten

Der Netzbürger-Report von Global Voices Advocacy bietet einen internationalen Einblick in die Herausforderungen, Errungenschaften und neu aufkommenden Trends im Bereich der Internetrechte auf der ganzen Welt.

Der massive Hackerangriff auf die Überwachungssoftware-Firma Hacking Team in Milan hat die Sicherheitsforscher und Technikjournalisten auf eine anscheinend nie enden wollende Faktfindungsmission in den über 400 GB durchgesickerten Daten geschickt. Von Equador bis Äthiopien, über Mexiko nach Marokko, bestätigen die Dokumente, was Journalisten, Menschenrechtsanwälte und politische Oppositionsgruppen in diesen und auch vielen anderen Ländern schon seit langer Zeit vermuten: Ihre Regierungen haben sie ausspioniert, mit Techniken, die unter anderem nicht sehr legal erscheinen.

Vor kurzem wurde bei einer Diskussion unter Aktivisten für digitale Privatsphäre von Kyung Sin Park, Professor an der Juristischen Fakultät der Korea Universität, die Frage aufgeworfen, ob die Regierungsorganisationen vor der Nutzung des “Remote Control Systems” (RCS) der Firma Hacking Team die dafür nötigen Befugnisse angestrebt und erhalten hätten:

I am sure that some use of RCS was done according to warrants issued by domestic courts….However, RCS operates by sending ordinary-looking emails and luring the target to open and click on file attachment which, on activation…[takes] control of the target’s personal communication device, making available for the controller indiscriminate amounts of information going through the device. Because of these special features, some federal magistrates in US have denied warrants for these types of surveillance techniques, and others have granted them.

Ich bin mir sicher, dass der Einsatz von RCS teilweise mit Befugnissen, ausgestellt durch staatliche Gerichte, durchgeführt wurde….RCS funktioniert jedoch so, dass eine gewöhnlich aussehende E-Mail die Zielperson dazu einlädt, einen Anhang zu öffnen. Dieser übernimmt nach der Aktivierung die Kontrolle über das private Kommunikationsgerät der Zielperson und stellt dadurch dem Überwacher eine wahllose Auswahl an Informationen, die durch das Gerät empfangen werden, zur Verfügung. Wegen dieser Eigenschaften haben einige Gerichte in den USA für dieses Art von Überwachungstechniken Befugnisse verweigert, andere jedoch haben sie ausgestellt.

Die Gespräche darüber dauern noch an und während es in Ländern mit einer starken Justiz von großer Bedeutung ist, erregt dieses Thema in anderen Teilen der Welt wenig Aufsehen.

In Äthiopien und Marokko hat diese Enthüllung bei einigen Mitgliedern der Global Voices Gemeinschaft einen Nerv getroffen. Sie sind nun so gut wie sicher, dass ihre eigenen Kommunikationsgeräte infiziert wurden und über die Spionagesoftware von Hacking Team überwacht werden. Trotz der fraglichen Legalität bei der Nutzung von Produkten der Firma Hacking Team wurden den Zone9 Bloggern in Äthiopien und dem ehemaligen Vorsitzenden von Global Voices Advocacy – Hisham Almiraat – in Marokko, wegen ihren Anstrenungen über die Überwachung der Regierung zu berichten und diese zu umgehen, von ihren Regierungen mit unmittelbaren legalen Konsequenzen gedroht.

Obwohl es ihm zu diesem Zeitpunkt bereits klar war, bestätigen auch durchgesickerte Dokumente von Hacking Team, dass die marrokkanische Regierung die Geräte des Bürgerteams hinter Mamfakinch, einer Gruppe aus Bloggern und digitalen Aktivisten unter Führung von Almiraat, die sich zusammenfanden um über die Protestbewegung 2011-12 in Marrokko zu berichten, infiziert hatte. Das neueste Kapitel in dieser Saga wurde im Mai 2015 geschrieben, als die ‘Association for Digital Rights’ (Gesellschaft für Digitale Rechte), eine neue, ebenfalls von Almiraat gegründete, Gruppe, von dem Innenministerium verklagt wurde. Dies geschah kurz nachdem die Gruppe einen Bericht über die Überwachung von Journalisten durch die Regierung in Marrokko veröffentlichte. Obwohl die Abschrift der Klage den Bericht nicht namentlich erwähnt, wird darin “ein Bericht, der schwerwiegende Anschludigungen über Spionage durch ihre Einrichtungen” aufgeführt. In dieser Sache gab es bisher keine weiteren Entwicklungen.

Währenddessen geht in Äthiopien der schon gut bekannte Fall gegen die Zone9 Blogger weiter. Vier der Blogger befinden sich noch immer im Gefängnis, unter Anklagepunkten, die sich auf die beliebten Verschlüsselungs-Leitfäden der Gruppe zur Verteidigung der Menschenrechte konzentrieren. Darunter zum Beispiel Security-in-a-Box des Tactical Technology Kollektivs. Obwohl bereits fünf der ursprünglich verhafteten Blogger und Journalisten aus dieser Gruppe Anfang Juli wieder entlassen wurden, wurde seitdem eine neue Gruppe digitaler Aktivisten in Äthiopien unter derselben Anklage eingesperrt. Yonatan Wolde, Abraham Solomon, Bahiru Degu und Zelalem Workagenhu wurden angeklagt, weil sie sich dafür bewarben, einen Lehrgang für Internetsicherheit und Soziale Medien im Ausland zu besuchen und unter dem Verdacht, sie hätten Verbindungen zu der im Exil operierenden Oppositionsgruppe Ginbot 7.

Kurz gesagt, zeigen uns die durchgesickerten Dokumente den Trend von Regierungen, die stillheimlich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden technischen Werkzeugen ihre politischen und zivilen Gegner ausspionieren — und alle ihre legalen Mittel nutzen, um ihre Anstrengungen in der Öffentlichkeit zu dementieren.

In Argentinien ist ein Kommentar teuer

Argentiniens Abgeordnetenhaus überlegt, ein Gesetz zu verabschieden, welches viele Kommentare online als “diskriminierend” einstufen würde und diese somit straftbar macht. Das Gesetz würde eine große Anzahl der Mittelmänner, darunter auch Blogs, Nachrichtenseiten, Soziale Netzwerke und andere digitale Medien dazu anregen, ihre Kommentarfunktionen auszuschalten und die Verantwortung für “diskriminierende” Kommentare an ihre Benutzer weiterzugeben. Dadurch wird auch ein neues Strafmaß für Diskrimination, von einem Monat bis zu 3 Jahren Gefägnis, geschaffen. Diese Vorgehensweise wurde allgemein als unangebrachte Antwort auf das Problem der Hassreden online kritisiert und ist eine klare Bedrohung für die freie Meinungsäußerung.

Südostasien: Die Anwendung Telegram wird angegriffen. Wieder Zeit für Brieftauben?

Die Nachrichtenanwendung Telegram erlitt am 10. Juli eine massive DDoS Attacke über ihren Asia-Pazifik Server und wurde dann am 13. Juli in China blockiert. So wie das üblicherweise bei solchen Aktionen ist, kann man den Ursprung und den Anstoß hinter der Attacke schwer überprüfen. Mehrere Meldungen weisen jedoch auf die Berichterstattung in den staatlich geführten, chinesischen Medien hin, wonach Menschenrechtsanwälte und Aktivisten den Secret Chat Modus der App dazu genutzt haben sollen, “Angriffe auf die [Kommunistische] Partei und die Regierung” zu verüben.

Bahrains neuester Zug im “Schachspiel” mit Menschenrechtsaktivisten

Der bahrainische Menschenrechtsaktivist Nabeel Rajab wurde aus dem Gefägnis entlassen und bekam eine königliche Begnadigung. Am selben Tag wurde Ibrahim Sharif, der Generalsekretär der linksgerichteten politischen Partei ‘National Democratic Action Society’ in Untersuchungshaft genommen. Die Nachricht über die Entlassung Rajabs wurde von den Netzbürgern mit Vorsicht aufgenommen. Nach Angaben von Amira Al Hussaini (Global Voices) hätten sie kommentiert, dass die Regierung anscheinend mit ihren politischen Dissidenten “Schach spiele”.

Russen haben nun das Recht darauf, vergessen zu werden

Russlands Präsident Vladimir Putin hat eine Version des Gesetzes auf das “Recht vergessen zu werden” unterzeichnet, was es Individuen möglich macht Suchmaschinen im Internet dazu aufzufordern, Links mit angeblich falschen oder nicht mehr aktuellen Informationen zu löschen. Im endgültigen Text des Gesetzes, welches durch die verschiedenen Schritte in der Duma ging, gibt es einige Vorkehrungen, die das Gesetz weniger weitreichend als jenes der EU machen. Beispielsweise beinhaltet es die Voraussetzung, dass der Benutzer beweisen muss, dass die Informationen veraltert sind. Es wird auch verlangt, dass Suchmaschinen Anträge auf Löschung innerhalb von 10 Tagen bearbeiten müssen, oder es drohen Anzeigen und Geldstrafen.

Äthiopiens Zone9 Blogger warten noch immer auf ein Urteil

Das Urteil im Fall der Zone9 Blogger wurde auf den 29. Juli verzögert, nachdem das Gericht eine geplante Anhörung am 20. Juli vertagt hat. Obwohl fünf mit der Gruppe in Verbindung stehende Blogger und Journalisten Anfang Juli freigelassen wurden, befinden sich vier der Blogger noch immer im Gefägnis und wurden angeklagt. Sollten sie für Schuldig empfunden werden, könnten die Blogger eine zwingende Haftstrafe von mindestens acht Jahren im Gefängnis erhalten — aber es gibt die Hoffnung, dass das Gericht sie freispricht, besonders aufgrund des Mangels an stichhaltigen Beweisen. Zusätzlich dazu wird sich das Gericht am 22. Juli noch mit einer Reihe anderer Fälle beschäftigen. Darunter auch jenen der vier Männer, die angeklagt wurden, weil sie sich zu einer Veranstaltung über digitale Sicherheit angemeldet haben. Yonatan Wolde, Abraham Solomon, Bahiru Dego und Zelalem Workagenhu wurden am 8. Juli festgenommen, am selben Tag als mehrere Zone 9 Blogger freigelassen wurden.

Vereinigtes Königreich: ein Gericht urteilt, dass man Digitale Medien nicht kopieren darf – egal aus welchen Gründen

Ein Urteil des Obersten Gerichts im Vereinten Königreich wird es illegal machen, CDs, DVDs, MP3s oder E-Books, auf denen sich Copyright geschützte Medien befinden, auf den Computer oder auf andere Geräte zu kopieren, sogar wenn es ein Backup zur persönlichen Nutzung ist. Dieses Urteil stürzt die Regulierung zum “Copyright and Rights in Performances (Personal Copies for Private Use)” aus dem Jahr 2014, als eine Antwort auf die Herausforderung gewisser Interessensgruppen innerhalb der Musikindustrie. Laut BBC “heißt das, dass Konsumenten rein technisch keine Kopie einer CD in ihrem Besitz machen dürfen, um eine in ihrem Auto und die andere zu Hause anzuhören.” Das Gesetz wird auch für Künstler, Lehrer und andere Berufsgruppen gelten, die Musik oder andere digitalen Medien im Rahmen ihres Jobs nutzen. Es ist unklar, wie das Gesetzt vollstreckt werden soll.

Weitere Top-Stories von Advox:

Amira Al Hussaini, Ellery Roberts Biddle, Marianne Diaz, Hae-in Lim, Bojan Perkov and Sarah Myers West haben zu diesem Bericht beigetragen.

Melde dich an und erhalte Informationen zum Netzbürgerreport via E-Mail (Englisch)

Unterhaltung beginnen

Für Autoren: Anmelden »

Richtlinien

  • Alle Kommentare werden moderiert. Sende nicht mehrmals den gleichen Kommentar, damit er nicht als Spam gelöscht wird.
  • Bitte geh respektvoll mit anderen um. Hass-Kommentare, Obszönes und persönliche Beleidigungen werden nicht freigeschaltet..