Ghana: Verfassungsprüfung begegnet interessanten Vorschlägen

Während der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2008 versprachen die Kandidaten den Ghanaern eine Überprüfung der Landesverfassung. Was dieses Versprechen noch verlockender machte, war die Absicht der Bewerber – einschließlich des Präsidenten John Atta Mills -, die Ghanaer in den Prüfungsprozess miteinzubeziehen. Der Präsident scheint dieses Versprechen gehalten zu haben und neue Vorschläge führen nun zu interessanten Debatten.

In einem Artikel von Ghana Pundit mit dem Titel „Verlängert nicht die Amtszeit des Präsidenten“ [EN] bemerkte Prof. Kofi Quashigah, Dekan der juristischen Fakultät der Universität von Ghana:

Ein System mit zweimal vier Jahren ist lang genug, um es einer entschlossenen Person als Präsidenten zu erlauben, Einfluss auf die demokratische Institution zu nehmen. Eine zweimal fünf Jahre andauernde Amtszeit wird der Anfang zur Schaffung von Abgöttern sein. Es ist die Stärkung der Regierungsinstitutionen, die unsere Aufmerksamkeit bekommen sollte, so dass die einzelne Person nicht zur dominierenden Figur wird…die vier Jahre andauernde Amtszeit scheint gerade ausreichend, um zu vermeiden, dass die Person zu lange im Amt bleibt und selbstgefällig wird.

Dieser Kommentar ist die Antwort auf eine von vielen Vorschlägen für Verfassungsänderungen, die vom ghanaischen Verfassungsprüfungsausschuss geprüft wird: die Verlängerung der derzeitigen Präsidentenamtszeit von vier Jahren auf fünf Jahre.

Quashigah fügt hinzu:

Der Status Quo sollte beibehalten werden, um eine Aura der Unentbehrlichkeit um die Personen, die Präsidenten werden, zu vermeiden.

Und wie steht es mit dem Versprechen des Präsidenten Atta Mills, die Menschen in den Überprüfungsprozess einzubinden? Haben die Ghanaer die Idee überhaupt positiv aufgenommen?

Ghana Pundit berichtet in einem Artikel vom 11. Februar:

Ein Jurist hat vorgeschlagen, dass bei der Verfassungsprüfung gewährleistet werden sollte, dass die Macht durch gut strukturierte lokale Institutionen und Organe und ein perfektioniertes Bezirksversammlungssystem in den Händen des Volkes bleiben sollte.

Der Jurist Nana Addo-Aikens erläutert weiter:

Die Verfassungsänderungen, die Ghana heute braucht, dürfen deshalb nicht oberflächlicher oder kosmetischer Art sein, sondern müssen zu einer Verfassung führen, die allumfassend und radikal genug ist, so dass eine seltene Chance für den Wechsel nicht verpasst wird.

Er fügt dann hinzu:

Eine funktionale gegenseitige Kontrolle sowie eine funktionierende Gewaltenteilung waren andere Punkte, die einer eingehender Betrachtung durch den Ausschuss bedurften.

In einem Stück über die Verfassungsänderungen auf der Website Inter Press Services (IPS) News zitiert Osabutey Anny den Juristen und Geschäftsführer des Ausschusses, Dr. Raymond Atuguba, folgendermaßen:

Jede einzelne Petition an den Ausschuss wird sorgfältig untersucht. Die Punkte sind sehr berechtigt.

Anny berichtet:

Die Petitionen, die bis zum heutigen Datum eingegangen sind, variieren und beinhalten Forderungen nach einer Prüfung der Gewalten der Exekutive.

Anny zufolge bemerkte Atuguba, dass

Die Anzahl von Petitionen, die bei dem Ausschuss eingegangen sind, zeigt das Ausmaß, zu dem die Öffentlichkeit der Prüfung entgegengesehen hat.

Aus Berichten wird klar, dass die Ghanaer eifriger dabei sind, sich am aufkeimenden demokratischen Prozess der Nation seit dem Inkrafttreten der Verfassung im Jahr 1993 zu beteiligen.

Anny lobt das afrikanische Land in seinem Stück:

Das Land hat sich seitdem stark weiterentwickelt. Ghana wurde laut dem Ibrahim Index of African Governance im Jahr 2009 als siebtbestes Land auf dem Kontinent in Bezug auf verantwortungsbewusste Regierungsführung eingestuft. Der Index misst, neben anderen Kriterien, die Lieferung von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen durch die Regierung.

1 Kommentar

Sag deine Meinung!

Für Autoren: Anmelden »

Richtlinien

  • Alle Kommentare werden moderiert. Sende nicht mehrmals den gleichen Kommentar, damit er nicht als Spam gelöscht wird.
  • Bitte geh respektvoll mit anderen um. Hass-Kommentare, Obszönes und persönliche Beleidigungen werden nicht freigeschaltet..